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Termine
Der doppische Haushalt für das Ehrenamt
Datum: 25 September 2010 09:00 bis 15:00
Doppik für Ehrenamt ...mehr >>
Kommunalpolitische Vereinigung der CDU


Beitragsordnung der KPV Brandenburg



beschlossen durch die 1. Delegiertenversammlung am 28.09.1991 in Werder (Havel).
1. Änderung am 12.10.2001 mit Wirkung vom 01.01.2002
2. Änderung am 21.04.2007 mit Wirkung vom 01.01.2007
3. Änderung am 10.10.2009 mit Wirkung vom 01.01.2010 beschlossen.


Der $ 8 der gültigen Fassung der Satzung der Kommunalpolitischen Vereinigung Brandenburg (KPV) verpflichtet jedes Mitglied den Beitrag auf der Grundlage der bestätigten Beitragsordnung zu zahlen.

Die Beiträge müssen im I. Quartal eines jeden Kalenderjahres auf das Konto des Landesverbandes der KPV Brandenburg überwiesen werden.

Konto-Nummer: 1 0 4 4 0 7 5 8
BLZ 1 2 0 3 0 0 0 0
Deutsche Kreditbank Potsdam

Den Kreisvereinigungen wird auf Antrag die Möglichkeit eingeräumt, Buchungsunterkonten bei der KPV Landesgeschäftsstelle für ihre jährlichen Einnahmen und Ausgaben einzurichten.

Mitglieder, die mehrere der nachfolgend genannten Kategorien zuzuordnene sind, zahlen jeweils den höheren Beitragssatz.
eine freiwillig höhere Beitragszahlung ist zulässig.
Sonderregelung:
Für Hausfrauen, Schüler, Studenten, Arbeitslose und Rentner ohne ein kommunales Mandat kann der Kreisvorstand eine Sonderregelung dem Landesvorstand zur Bestätigung vorschlagen.


Beitragsordnung - Jahresbeitrag


1. ehrenamtliche kommunale Mandatsträger

Jahresbeitrag

sachkundige Einwohner, Ortsbeiräte, Gemeindevertreter, Ortsbürgermeister, sonstige Mitglieder

12,00 €

Stadtverordnete, ehrenamtliche Bürgermeister

24,00 €

Kreistagsmitglieder, Stadtverordente kreisfreier Städte

30,00 €

2. hauptamtliche Mandatsträger/Verwaltungsmitarbeiter

Jahresbeitrag

Minister, Staatssekretäre

120,00 €

Landräte, Erste Beigordnete, Oberbürgermeister, Ministerialbeamte mit B-Besoldung

60,00 €

Bürgermeister, Amrtsdirektoren, Dezernenten, sonstige Beigeordnete und Ministerialbeamte

36,00 €

Sonstige Beamte, Verwaltungsmitarbeiter, Lehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter der Abgeordneten (Pkt. 3 u. 4)

24,00 €

3. Mitglieder des Landtages Brandenburg

Jahresbeitrag

Landtagsabgeordnete

60,00 €

4. Mitglieder des Deutschen Bundestages / Europaparlament

Jahresbeitrag

Bundestagsabgeordnete, Europaabgeordnete

90,00 €