Beitragsordnung der KPV Brandenburg
beschlossen durch die 1. Delegiertenversammlung am 28.09.1991 in Werder (Havel).1. Änderung am 12.10.2001 mit Wirkung vom 01.01.20022. Änderung am 21.04.2007 mit Wirkung vom 01.01.20073. Änderung am 10.10.2009 mit Wirkung vom 01.01.2010 beschlossen.
Der $ 8 der gültigen Fassung der Satzung der Kommunalpolitischen Vereinigung Brandenburg (KPV) verpflichtet jedes Mitglied den Beitrag auf der Grundlage der bestätigten Beitragsordnung zu zahlen.
Die Beiträge müssen im I. Quartal eines jeden Kalenderjahres auf das Konto des Landesverbandes der KPV Brandenburg überwiesen werden.
Konto-Nummer: 1 0 4 4 0 7 5 8
BLZ 1 2 0 3 0 0 0 0
Deutsche Kreditbank Potsdam
Den Kreisvereinigungen wird auf Antrag die Möglichkeit eingeräumt, Buchungsunterkonten bei der KPV Landesgeschäftsstelle für ihre jährlichen Einnahmen und Ausgaben einzurichten.
Mitglieder, die mehrere der nachfolgend genannten Kategorien zuzuordnene sind, zahlen jeweils den höheren Beitragssatz.eine freiwillig höhere Beitragszahlung ist zulässig.Sonderregelung:Für Hausfrauen, Schüler, Studenten, Arbeitslose und Rentner ohne ein kommunales Mandat kann der Kreisvorstand eine Sonderregelung dem Landesvorstand zur Bestätigung vorschlagen.
Beitragsordnung - Jahresbeitrag
| 1. ehrenamtliche kommunale Mandatsträger | Jahresbeitrag |
| sachkundige Einwohner, Ortsbeiräte, Gemeindevertreter, Ortsbürgermeister, sonstige Mitglieder | 12,00 € |
| Stadtverordnete, ehrenamtliche Bürgermeister | 24,00 € |
| Kreistagsmitglieder, Stadtverordente kreisfreier Städte
| 30,00 € |
| 2. hauptamtliche Mandatsträger/Verwaltungsmitarbeiter | Jahresbeitrag |
| Minister, Staatssekretäre | 120,00 € |
| Landräte, Erste Beigordnete, Oberbürgermeister, Ministerialbeamte mit B-Besoldung | 60,00 € |
| Bürgermeister, Amrtsdirektoren, Dezernenten, sonstige Beigeordnete und Ministerialbeamte | 36,00 € |
| Sonstige Beamte, Verwaltungsmitarbeiter, Lehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter der Abgeordneten (Pkt. 3 u. 4) | 24,00 € |
| 3. Mitglieder des Landtages Brandenburg | Jahresbeitrag |
| Landtagsabgeordnete | 60,00 € |
| 4. Mitglieder des Deutschen Bundestages / Europaparlament | Jahresbeitrag |
| Bundestagsabgeordnete, Europaabgeordnete | 90,00 € |